creative common licence
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Anke Schulz
Creativ Common Licence im Wortlaut:
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Creative Commons
Creative Commons Legal Code
Der Lizenzvertrag
Namensnennung Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung 2.0
DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (CCPL ODER LIZENZVERTRAG) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
1. Definitionen
1. Unter einer Bearbeitung wird eine Übersetzung
oder andere Bearbeitung des Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige
Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung
angesehen.
2. Unter den Lizenzelementen werden die folgenden Lizenzcharakteristika
verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz
genannt werden: Namensnennung, Nicht-kommerziell, Weitergabe
unter gleichen Bedingungen.
3. Unter dem Lizenzgeber wird die natürliche oder juristische
Person verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz
anbietet.
4. Unter einem Sammelwerk wird eine Sammlung von Werken, Daten oder
anderen unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder
Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter
fallen auch solche Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch
angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise
zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit
dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
5. Mit SIE und Ihnen ist die natürliche oder juristische
Person gemeint, die die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt
und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt
hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat,
die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen
Verletzung auszuüben.
6. Unter dem Schutzgegenstandwird das Werk oder Sammelwerk oder
das Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen
dieser Lizenz angeboten wird, verstanden
7. Unter dem Urheber wird die natürliche Person verstanden,
die das Werk geschaffen hat.
8. Unter einem verwandten Schutzrecht wird das Recht an einem anderen
urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel
einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild,
einer Datenbank, einem Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder
einer Darbietung eines ausübenden Künstlers.
9. Unter dem Werk wird eine persönliche geistige Schöpfung
verstanden, die Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
1. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu
verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
2. den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben,
insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich
zugänglich zu machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben
sowie Funksendungen und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben;
3. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder
davon herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten Umfang
zu verwerten;
Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
1. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich
unter den Bedingungen dieser Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie oder die vollständige
Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz
beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten
oder öffentlich wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen
anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie
gewährten Rechte ändern oder beschränken. Sie dürfen den
Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise unverändert
lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie dürfen
den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen,
die den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren,
die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten Beschränkungen
gelten auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil eines
Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt
zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen,
müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers
oder Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber
oder diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, müssen
Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers
hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
2. Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise
verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder
eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet
ist. Erhalten Sie im Zusammenhang mit der Einräumung der Nutzungsrechte
ebenfalls einen Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung
hierzu besteht, so wird dies nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich
geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte
Vergütung in Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände geleistet
wird (z.B. File-Sharing).
3. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten
oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für
den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft
in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem
Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers
oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für
den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie - in einem
vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand
zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI),
wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn,
diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen
zu dem Schutzgegenstand. Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise
erfolgen, wobei jedoch bei einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis
zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen
hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.
4. Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender
Weise
ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze
in
den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler,
deren berechtigte geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen
oder Ruf nicht dadurch gefährdet werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand
über das gesetzlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt
wird.
5. Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Vertragsende
1. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten
Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen
durch Sie. Für natürliche und juristische Personen, die von Ihnen
eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben,
gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen oder juristischen
Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2,
5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
2. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit
(für die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber
das Recht vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen
oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt,
dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen
Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss)
und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen
endet.
8. Schlussbestimmungen
1. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen,
verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber
eine Lizenz für den Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen
an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt,
und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die
dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
3. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so
lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen
und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind
4. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den
Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren
ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf
den Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden
gebunden, die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der
Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung
zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
5. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE CREATIVE COMMONS ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.