© Anke Schulz

Von der "Bekämpfung des Bettelunwesens" zur Vernichtung durch Arbeit. Ein Rückblick auf Hamburger Sozialpolitik in der NS-Zeit

In den 30er Jahren mit steigender Massenarbeitslosigkeit und sinkenden Reallöhnen, verarmten breite Teile der Bevölkerung. In den Städten nahmen Elendsgestalten auf den Straßen immer mehr zu. Die Sozialbehörden waren ausgelastet,
Die verarmten Menschen griffen zu Mitteln der Selbsthilfe. In vielen Städten gründeten Erwerbslose "Selbsthilfe Küchen", in Frankfurt am Main ebenso wie in Hamburg, wo der Verein 'Erwerbslosen-Selbsthilfe Groß-Hamburg' in zahlreichen Stadtteilen Gemeinschaftsküchen unterhielt. Die Arbeit war ehrenamtlich, bis zu 150 Essen täglich, von 600 Hamburgern gesponsert, für Arbeitslose für 15 Pfg pro Essen, konnten ausgegeben werden. Die Erwerbslosen selbst trugen durch unbezahlte Arbeit dazu bei, alles zu organisieren. In Betrieben und Behörden wurden unter diejenigen, die noch Arbeit hatten, Spenden gesammelt, so für die Winterspeisung des Winterhilfswerks des Arbeiterrates 1930/31. Berechtigungskarten für Übernachtungsmöglichkeiten und Essensgutscheine wurden beim Arbeiterrat Gr. Hamburg, den Wohlfahrtsstellen und dem Arbeitsamt ausgegeben. Das Winterhilfswerk des Arbeiterrates organisierte die Verteilung von Gutscheinen zum Lebensmitteleinkauf für verarmte Hamburger, im Gewerkschaftshaus wurden Mittagessen ausgegeben, was von Seiten der Behörden beargwöhnt wurde.
'Politisch bestehe die Gefahr der Ansammlung von Massenherden der Unzufriedenheit. Es wird daher empfohlen, die Speisung nur auf Ledige, und zwar langfristig Erwerbslose insbesondere Wohlfahrtserwerbslose und Krisenunterstützungsempfänger, zu beschränken.' (Niederschrift über Besprechung unter dem Vorsitz von Herrn Präsident Martini betr. Veranstaltung von Notstandsspeisungen am 3. Oktober 1930) Dabei wurde vor allem auf männliche Ledige abgezielt, da die weiblichen ledige Unterstützungsempfänger 'überwiegend über eine eigene Kochstelle verfügen' (Veranstaltung von Notstandsspeisungen, unter Signatur) Im Obdachlosenhaus in der Neustädterstraße 31, wurden tägl. 700 Literportionen Mittagessen auf Gutscheine der Wohlfahrtsbehörde ' an Obdachlose ausgegeben. Auf dem Speiseplan standen abwechselnd Erbsen, Bohnen und Linsen. In den meisten Schulen, auch in Krankenhäusern wie dem AK St. Georg, wurden Speisungen durchgeführt. In zahlreichen Kirchengemeinden wurden Speisungen durchgeführt, aber all das reichte bei weitem nicht aus. 'Den Leuten der Kirchen gegenüber sei wiederholt geäußert, dass die Leute von 1 Liter Essen am Tag nicht satt werden. .......... Es dürfe nicht davon ausgegangen werden, dass die Portion in ihrem jetzigen Umfange für einen laufend normal ernährten Menschen als ausreichend bezeichnet werden muss.'(Auszug aus der Niederschrift über die Leitersitzung am 15.XII. 1930)
Die Wohlfahrtsbehörde gab 350 000 RM für gemeinnützige Speisungen als Notstandsmaßnahmen aus, aber die Versorgung reichte bei weitem nicht, eine Anfrage der Wohlfahrtsbehörde bei der Gesundheitsbehörde um finanzielle Unterstützung wurde abgelehnt, auch hier fehlten die Mittel.
Auch die Obdachlosigkeit stieg. Ein Zimmer in St. Georg war unter 6 Mk pro Woche nicht zu haben, die durchschnittliche Miete für einfache Arbeiterwohnungen betrug 40 RM. Kleingärten wurden, unter stillschweigender Duldung der Baubehörde, ganzjährig bewohnt. Viele siedelten in den Kistendörfern in Bergedorf oder Osdorf illegal. Das Fischkistendorf Lurup ist sprichwörtlich geworden. Hier waren es überwiegend ehemalige Beschäftigte der Fischindustrie, die sich aus Fisch- und Eierkisten einfache Hütten zimmerten. Heute würden wir das Slum nennen.

mit freundlicher Genehmigung des Staatsarchivs Hamburg, alle Nutzungsrechte beim Staatsarchiv


Arbeitslosigkeit und Arbeit im Nationalsozialismus

Arbeit als maschinenartiger Gehorsam und soldatischer Drill ist grundlegend für die nationalsozialistische Ideologie. In der antisemitischen Konstruktion wurde das Finanzkapital als jüdisch und nicht wertschaffend, da nicht im ‚eigentlichen' an Maschinenarbeit orientierten Sinne arbeitend, zum Gegenpol des arbeitsamen Ariers stilisiert. Arbeitslosigkeit wurde als Verfall der deutschen Rasse und damit als Folge einer Bedrohung von außen instrumentalisiert. So gehörten die Kampagnen gegen Arbeitslose und gegen Bettler zu den ersten nach der Machtübernahme.

Das Ideal der Billiglöhne: wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen

Die Ärmsten der Armen, von manchen damals frei nach Marx und Engels als ‚Lumpenproletarier' beschimpft, wurden nach 1933 gezielt im Rahmen der Kampagne ‚Arbeitsscheu Reich' als ‚Arbeitsscheue' von der Arbeitsfürsorge in Arbeitslager zu Arbeiten im Sinne des ‚Volkswohls' wie ‚Holzzerkleinern' und Alteisen, Altpapier und Lumpen sortieren gezwungen. Bei Verweigerung drohte der Entzug der Wohlfahrtsunterstützung, bei Obdachlosen auch die Schutzhaft. So wurde für die hamburgischen Heime der Heilsarmee angeordnet: "Wer zur Unterstützungsarbeit ohne ausreichende Entschuldigung nicht erscheint oder seine Stempelkontrolle beim Arbeitsamt vernachlässigt, muss das Heim verlassen und wird an das Obdachlosenhaus der Polizeibehörde verwiesen." Bettelnde Menschen wurden verhaftet und in Arbeitslager kaserniert. Die Wohltätigkeitseinrichtungen, aber auch die Altonaer und Hamburger Bevölkerung wurden angehalten, kein Bargeld mehr an Bedürftige zu geben. Dabei konnten die Nationalsozialisten teilweise auf Verfahrensweisen zurückgreifen, die schon vor 1933 praktiziert worden waren. Andererseits wurde mit tradierten Formen der Wohltätigkeit gebrochen, wie sie vor allem von kirchlichen Einrichtungen praktiziert worden war. Bettlergutscheine für Essen und Übernachtung in einer der Einrichtungen der Inneren Mission oder dem Verein der Herberge zur Heimat, in der Weimarer Republik von wohlhabenden Bürgern an notleidende Mitmenschen gegeben, wurden eingestellt, der Wohlfahrtsscheckdienst verteilten bis zu seinem Insolvenzverfahren infolge der Einstellung der Aufträge durch die Fürsorgebehörde 1934 an "würdige Bittsteller" Wohlfahrtsschecks, dadurch sollten die "gewerbsmäßig unwürdigen Bettler geschieden werden." Im Rahmen der nationalsozialistischen Kampagne "Winterhilfe" sollte verarmten Erwerbslosen Unterstützung vor allem im Rahmen staatlicher Arbeitseinsätze zuteil werden. Das setzte eine Selektion voraus. Die ‚Winterhilfe' sollte arischen und erbgesunden Teilen der veramten Bevölkerung zugute kommen. Zeitgleich zur "Winterhilfe" kam es zu konzertierten Aktionen gegen ‚minderwertige' Bettler. "Von dem Gesichtspunkte ausgehend, dass Voraussetzung für ein Gelingen der Winterhilfe die Bekämpfung des Bettelunwesens sei, sind die Länderregierungen von dem Reichsminister ersucht worden, in der 2. Hälfte d. J. mit allen in Betracht kommenden Kräften gegen das Bettelunwesens vorzugehen. Diesem Ersuchen ist seitens der Polizeibehörde stattgegeben worden und haben in der Zeit vom 18. bis 23. September d.J. die polizeiliche Sonderfahndungen auf Bettler im hamburgischen Staatsgebiete stattgefunden. Hierbei sind etwa 1400 Personen in Schutzhaft genommen worden." Eine der Hamburger Arbeiter Kolonien, die von der Inneren Mission und der Heilsarmee geführt worden war, bekam, nachdem sich die Mitarbeiter gegen eine "Sanierung" verwahrt hatte, nach 1933 keine staatliche Unterstützung mehr und wurde so in den Konkurs getrieben, für obdachlose Arbeitslose bedeutete das ein weiterer Verlust an Hilfsmöglichkeiten. In der Hamburger Presse wurde die Bevölkerung ermahnt: "Gebt nicht an der Haustür an Bettler" denn: "Es sind Fälle bekannt geworden, in denen berufsmäßige Bettler weit höhere Einkommen bezogen als Arbeitende". ‚Zehrgelder' sollten von der Arbeitsfürsorge nicht mehr ausgegeben werden, denn: "Je weniger ein Mensch zu einer praktischen Arbeit herangezogen wird, je mehr lässt er seine Fähigkeiten und seinen Willen zur Tat verkümmern und wird zur Drohne im Staat." So würden die Unterstützungsgelder "zu einer Lähmung der Arbeitslust führen." Verstärkt kam es zur Überführung von aufgegriffenen Bettlern in geschlossene Anstalten. Auch im Hinblick auf die Behinderten und Kranken unter ihnen, im Jargon der Nationalsozialisten "geistig Abnorme, Geistesschwache und Psyhopathen" wurde von Seiten der Arbeitsfürsorge auf eine "Arbeitsfähigkeit dieses Menschenmaterials" gedrängt, zugleich wurden von 1933 an die ‚Fürsorgekosten' sukzessive verringert. 1935 lagen sie etwa bei 3.50 RM Tagessatz, das bedeutete, dass für Verpflegung, Körperpflege und Kleidung nach Abzug der laufenden Kosten ca. 1.50 RM pro Tag übrig blieben. Auch diese Kosten wurden weiterhin gesenkt. Die Euthanasie als gezielte Tötung oder Tötung durch Verweigerung von Nahrung und medizinischer Hilfe wurde mit dem Argument der Volkswirtschaftlichkeit begründet. In den Kriegsjahren wurden alte Menschen, sogenannte "Sieche" aus privaten und staatlichen Heimen "nach auswärts" gebracht, um Platz für Rüstungsarbeiter zu schaffen, von denen ein großer Teil Zwangsarbeiter. Ein Kriterium der Selektion war die Arbeitsfähigkeit. Das betraf auch die Hilfe für Suchtkranke und Alkoholiker. 1938 wurde "die Trinkerfürsorge ... in die Abteilung Arbeitsfürsorge eingebaut." Dem einher ging das Schaffen einer einheitlichen Kartei, in denen alle ‚Asozialen' erfasst werden sollten. So wurden die Wohlfahrtsämter zu Angaben über Obdachlose, ‚Asoziale', und die Entwicklung des ‚Obdachlosenproblems' nach den Maßnahmen der nationalsozialistischen Behörden angehalten. Aus einer Dienstanweisung für den Landesverband der Inneren Mission in Schleswig Holstein vom 22. Oktober 1938: "Die asozialen Familien sind ... nach § 2 zu melden und nach § 6 vorbeugend zu überwachen, und falls diese Überwachung nicht ausreicht, aufzulösen, indem für jedes einzelne Familienmitglied geeignete Maßnahmen, gegebenenfalls Bewahrung, eingeleitet werden." Damit einher gingen Maßnahmen wie die Zwangssterilisation, beispielsweise von Angehörigen Alkoholkranker: "kann man doch sagen dass in fast jedem zweiten schweren Trunksuchtsfall aktenmäßig Trunksucht oder sonstige Abartigkeit in der Verwandtschaft der absteigenden oder aufsteigenden Linie festgehlaten, und dadurch das systematische Durcharbeiten der Akten auf die Notwendigkeit der Anzeige zur Unfruchtbarmachung wegen schweren Alkoholismus ganz wesentlich beschleunigt worden ist." Viele Menschen aus den Arbeitersiedlungen der Vorstädte, auch aus Lurup, galten nach dem nationalsozialistischen Menschenbild als ‚asozial.' Strukturelle, von Behördenwillkür ausgeübte Schikane, und gewalttätige Übergriffe von SA und SS auf wehrlose Siedlerfamilien gingen Hand in Hand. Wohlfahrtsunterstützung wurde nach 1933 für einige Bevölkerungsgruppen aus verschiedensten Gründen gekürzt oder ganz gestrichen. Ging ein Kind einer Familie, die Wohlfahrtsunterstützung erhielt, auf die Sonderschule, konnte dies zu Kürzungen führen. Auch in den Genuss der ‚Kinderlandverschickung' kamen Sonderschüler aus asozialen Familien nicht. Menschen, die als ‚Zigeuner' auf den Ämtern geführt wurden, mussten damit rechnen, dass die Unterstützung verweigert wurde. Den Behörden war es möglich, Obdachlose, die sich nicht als arbeitswillig zeigten, als Maßnahme der ‚vorbeugenden Verbrechensbekämpfung' "in ein Konzentrationslager zu überführen."
Für die Arbeitslosen gab es kaum eine Möglichkeit, dem Arbeitsdienst zu entkommen. Von Seiten der Parteiführung wurde er idealisiert:"der Arbeitsdienst ist ... der Zusammenschluss junger Deutscher, die aus freiem Entschluß gewillt sind, unter persönlichen Opfern ihre Arbeitskräfte für die Volksgesundheit einzusetzen und in Verwirklichung einer bodenverbundenen Volksgemeinschaft ein neues Deutschland aufzubauen."
"Trotz der Strafandrohung hat das Betteln auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen und das Betteln von Haus zu Haus in den letzten Jahren einen derartigen Umfang angenommen, dass darin eine ernstliche Gefahr für die öffentliche Ordnung zu erblicken ist. Dieser Missstand kann im Interesse des Ansehens des deutschen Volkes nicht länger geduldet werden. Der Bekämpfung des Bettelunwesens ist daher erhöhte Bedeutung beizulegen." Mit diesen Worten kündigte (Himmler?) 1933 eine weitere Verschärfung polizeilichen Vorgehens gegen Bettler an. "Als Betteln ist dabei auch das anbieten von minderwertigen Leistungen oder Waren anzusehen, sofern damit augenscheinlich die Erlangung von Almosen bezweckt wird. (2) Hinsichtlich des Anbietens von Leistungen wird dabei darauf hingewiesen, dass auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die kein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft beanspruchen können, gewerbsmäßig nur betrieben werden dürfen, wenn die Ortspolizei-Behörde im Falle des stehenden Gewerbes ihre vorherige Erlaubnis zu der Veranstaltung erteilt hat. Die Erlaubnis ist neben dem Wandergewerbeschein erforderlich. Personen, die derartige Aufführungen ohne die vorherige Erlaubnis der Ortspolizei-Behörde veranstalten, sind mit Geldstrafe bis zu 150Rm, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen zu bestrafen........ (4) Werden Personen angetroffen, die ohne die vorgeschriebene Genehmigung Strassenhandel treiben oder auf öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen Schaustellungen oder dergleichen veranstalten, so ist gegen diese ebenso unnachsichtig einzuschreiten wie gegen die Bettler"
Schreiben des Reichsminster im Innern An die Landesregierungen vom 15. Aug. 33

Bettler und Wohlfahrtsempfänger waren die ersten Opfer des nationalsozialistischen Reiches.

Auszüge aus NS - Dokumenten des Hamburger Staatsarchivs


"Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda
Berlin, 12. Julli 1933
An den Herrn Reichsminister des Inneren

Betrifft: Bekämpfung des Bettelunwesens
Von allen bisher zu den Vorarbeiten der Winterhilfe 1933 zugezogenen Stellen ist übereinstimmend der Meinung Ausdruck gegeben worden, daß Voraussetzung für ein Gelingen der Winterhilfe die Bekämpfung des übermäßig anwachsenden Bettelunwesens sei. Gerde die noch leistungsfähigsten und gebefreudigsten Bevölkerungsteile werden z.Zt. von den unwürdigsten Elementen, zum Teil ganz wohl situierten berufsmäßigen Bettlern derart stark belastet, daß ihre Beiträge zu der offiziell organisierten Winterhilfe entsprechend geringer sein müssen. Eine Bekämpfung und möglichst weitgehende Unterdrückung des Bettelunwesens würde sich aber propagandistisch sehr wirkungsvoll für die Sammeltätigkeit zur Winterhilfe auswerten lassen.
Es wird nun ergebendst zur Überlegung anheimgestellt, ob eine Bekämpfung des Bettelunwesens derart organisiert werden kann, daß schlagartig in einer bestimmten Zeitspanne mit ganzem Aufgebot aller Polizeikräfte sämtliche bettelnden Personen angehalten werden können. Diese Festnahme müßte nicht nur die Feststellung ihrer Namen und Wohnungen bezwecken, sondern auch ihrer etwaigen Vorstrafen und vor allem der aus öffentlichen oder privaten Mitteln bezogenen Unterstützungen. Es sind hier Fälle bekannt geworden, in denen berufsmäßige Bettler höhere Einkommen bezogen als Arbeitende. Auf dem Lande wird vor allen Dingen die Bettelei von Lebensmitteln vielfach zum Handel mit der erbettelten Ware benutzt. Außerdem ist offensichtlich, daß besonders unter den verkrüppelten Bettlern eine grössere Anzahl sicher Unfall- oder Kriegsverletztenrenten beziehen müssen.
Voraussetzung für diese ganze Aktion wäre also enge Zusammenarbeit der örtlichen Polizeiorgane und ihrer etwaigen Hilfskräfte mit den zuständigen Wohlfahrtsämtern und den privaten Wohlfahrtsorganisationen. Diesen Stellen müßte es auch zur Pflicht gemacht werden, in den voraussichtlich verhältnismäßig wenigen Fällen, in denen tatsächlich Not zur Bettelei getrieben hat, einzugreifen und die festgenommenen Personen zu übernehmen und zu betreuen.
Es wäre nun dringend erwünscht, wenn die zuständigen Länderministerien mit größter Beschleunigung angewiesen werden können, die in Betracht kommenden Polizeibehörden und Wohlfahrtsorganisationen auf diese Aufgabe zu verweisen. Die oberste Leitung der S.A., SS. und St. werden vor mir gebeten, sich auf Anforderung den örtlichen oder regionalen Polizeibehörden und Wohlfahrtsstellen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mannschaften und Hilfsmitteln zur Verfügung zu stellen. Der Zeitpunkt der Durchführung müßte möglichst einheitlich angeordnet werden. Am zweckmäßigsten wäre wohl die zweite Hälfte des September, um mit dieser Aktion gleichzeitig die am 1. Oktober beginnenden Aufrufe für die Winterhilfe einzuleiten. Auch die in der N.S. Volkswahrfahrt zusammengefaßten bzw. von ihr geführten Organisationen der freien Wohlfahrtspflege sind entsprechend unterrichtet worden.
Es wird ergebenst gebeten, über die von ihnen verfügten Maßnahmen Mitteilung zu machen, damit die propagandistische Unterstützung der gesamten Aktion rechtzeitig in die Wege geleitet werden kann.
Im Auftrag.
gez. Haegert


Bekämpfung des öffentlichen Bettelns, RdErl.d.Mdj. v. 1.6.1933 - II D 1068 (An alle Polizeibehörden)
(1) Trotz der Strafandrohung des § (Par.) 361 Ziff. 4 StGB hat das Betteln auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen und das Betteln von Haus zu Haus in den letzten Jahren einen derartigen Umfang angenommen, daß darin eine ernstliche Gefahr für die öffentliche Ordnung zu erblicken ist. Dieser Mißstand kann im Interesse des Ansehens des deutschen Volkes nicht länger geduldet werden. Der Bekämpfung des Bettelunwesens ist daher erhöhte Bedeutung beizulegen. Als Betteln ist dabei auch das anbieten von minderwertigen Leistungen oder Waren anzusehen, sofern damit augenscheinlich die Erlangung von Almosen bezweckt wird. (2) Hinsichtlich des Anbietens von Leistungen wird dabei darauf hingewiesen, daß auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die kein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft beanspruchen können, gewerbsmäßig nur betrieben werden dürfen, wenn die Ortspolizei-Behörde im Falle des stehenden Gewerbes nach § (Par.) 33 b, bei einer Darbietung im Wandergewerbe auf Grund des § 60a RGO. ihre vorherige Erlaubnis zu der Veranstaltung erteilt hat. Die Erlaubnis des § (Par.) 60a ist neben dem Wandergewerbeschein erforderlich. Personen, die derartige Aufführungen ohne die vorherige Erlaubnis der Ortspolizei-Behörde veranstalten, sind gemäß §(Par) 148 Ziff.5 und §(Par) 7b RGO. mit Geldstrafe bis zu 150Rm, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen zu bestrafen........ (4) Werden Personen angetroffen, die ohne die vorgeschriebene Genehmigung Strassenhandel treiben oder auf öffentlichen Wegen, Strassen oder Plätzen Schaustellungen oder dergleichen veranstalten, so ist gegen diese ebenso unnachsichtig einzuschreiten wie gegen die Bettler"
Schreiben des Reichsminster im Innern An die Landesregierungen vom 15. Aug. 33
"Der Herr Preußische Minister de Innern hat bereits mit Erlaß vom 1. Juni 1933 - II D 1068 - alle Polizeibehörden in Preußen angewiesen, der Bekämpfung des Bettelunwesens erhöhte Bedeutung beizulegen. ........Ein besonders wichtiges Mittel zur Bekämpfung des Bettelunwesens sehe ich in der Erziehung des Publikums für sein Verhalten gegenüber Bettlern. Wenn der Almosengeber verschwindet, wird auch der Bettler das Feld räumen. - Das Publikum wird deshalb darüber aufgeklärt werden, daß das Almosengeben an Bettler zu unterbleiben hat, weil es den volksschädlichen Bettel fördert, Mittel fehlleitet, die in den Händen der geordneten Fürsorge wertvolle Hilfe bringen würden, und zudem nach den Erfahrungen aller Fachkreise die ungeeignetste Form der Hilfe von Mensch zu Mensch darstellt. ....... Den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda habe ich gebeten, die dahingehenden Bemühungen der Landesregierungen durch eigene Maßnahmen zu unterstützen. ..... In Vertretung gez. Pfundtner Hamburg, de 16. August 1933 Der Polizeibehörde übersandt vom Staatsamt für auswärtige Angelegenheiten I.A. gez. Koch

Martini vom 29. Oktober 1931
die zuständigen Behörden haben die Angelegenheit einander zugeschoben, in Hamburg ging man davon, dass die Behörden der preußischen Gebiete zuständig seien, dort andersherum.
Hamburg habe einen "Zuzug, der überwiegend wirtschaftlich schwache Elemente dargestellt Habe", beklagte die "Abwanderung der steuerkräftigen hamburgischen Bevölkerung" in die Elbvororte. Zugleich wurde der Zuzug von notleidenden in die Stadtrandgebiete toleriert. "Herr Präsident Martini erklärt, daß der Bewegung aufs Land keine Schwierigkeiten bereitet werden dürften. Den aus der Stadt auf das Land ziehenden Menschen müßten die Wege geebnet werden, um die herrschende Not zu lindern." Niederschrift betreffend die Besprechung über die ungeregelten Übersiedlungen unbemittelter Hamburger nach preußischen Gemeinden im Wege der Wohnlaubensiedlung am Donnerstag, den 21. April 1932, im kleinen Sitzungssaal der Finanzdeputation, in FR 47.67

Erwerbslose und Betriebsarbeiter! Große Kundgebung am 23. Jan. abs. 8 Uhr bei Wulf (Vaterland) Gr. Bergstr.
Die Nieter spielen! Referat: Hungermarsch!
Erwerbslose 10 PF Betriebsarbeiter 50 Pf Erwerbslose, die ihre Kampffondskarte in Ordnung haben, Eintritt frei!!!
Saaleröffnung 7 Uhr
Erwerbslosen-Ausschuss Gr. Hamburg
Reichsarbeitsgemeinschaft für Rauschgiftbekämpfung im Reichsausschuss für Volksgesundheitsdienst VG 54.50

Sonderdruck aus Der Öffentliche Gesundheitsdienst
Zeitschrift des Reichsausschusses für Volksgesundheitsdienst E.V., der Staatsmedizinischen Akademie Berlin und der Wissenschaftlichen Gesellschaft der deutschen Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Heft 19 und 21, 5. Januar und 5. Februar 1937
B. Volksgesundheitspflege
Erläuterungen zu den neuen Fragebögen des Jahresgesundheitsberichtes, Teil B - Gesundheitsfürsorge (Soziale Hygiene) - nach der Revision vom Jahre 1936
Von Dr. Kurt Pohlen, Reichsgesundheitsamt

S. 550, II. Fürsorge für die Familie (Erb- und Rassenpflege)
Dieser Abschnitt ist wegen seiner Bedeutung für die Bevölkerungspolitik an den Anfang der speziellen Zwige der Gesundheitsfürsorge gestellt und umfasst die Eheberatung, die amtsärztlichen Untersuchungen über die erbbiologische Eignung bäuerlicher Siedler, die amtsärztlichen Untersuchungen von Ehestandsdarlehensbewerbern, die Gesundheitszeugnisse zwecks Eheschließung und die Untersuchungen zwecks Einbürgerung.
..................................................................
Bei den Fragen über die erbbiologische Eignung bäuerlicher Siedler .................... Die Gründe für die Ablehnung der Siedlungstauglichkeit sind in 3 Hauptgruppen geteilt: 1. Erbkrankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, II. sonstige Krankheiten auf wahrscheinlich erblicher Grundlage und III. unsicher Krankheitsangaben und sonstige Ablehnungsgründe.

A.S.: Sonstige Krankheiten auf wahrscheinlich erblicher Grundlage: Geisteskrankheiten und psychische Krankheitszeichen:
Alkoholismus und sonstige Suchten,
Psychopathie,
Selbstmord (bei Angehörigen),
Kriminalität,
In Fürsorgeerziehung gewesen

Die Absonderung asozialer Elemente

- R. P. D. Nachdem wir kürzlich schon mitteilen konnten, daß in Stettin Maßnahmen getroffen worden sind, um die asozialen Elemente wenigstens zeitweise aus der Wohngemeinschaft mit anderen Mietern zu entfernen, wird nunmehr das gleiche auch in Braunschweig berichtet. In der ersten Ratsherrensitzung, in der ausgiebig über das Bauprogramm der Stadt die Rede war, führte Pg. Clahes zu der Frage des Barackenbaues aus, daß es auf den ersten Blick wohl auffallend sei, daß die Stadt Baracken baue. Es sei an der Zeit, einmal ein offenes Wort zu reden. Bei diesem Wohnungsbau handele es sich um Wohnungen für solche Volksgenossen, die im gewissen asozial und sich ihrer Verpflichtung als Mieter nicht bewusst seien. Nachdem im Frühjahr bereits drei Baracken gebaut worden seien, sollen nunmehr 16 errichtet werden., die sozusagen als Durchgangsstation bezeichnet werden könnten. Die Stadt denke nämlich gar nicht daran, jene Volksgenossen dauern in diesen Wohnungen zu belassen. Bei entsprechender Bewährung würden auch andere Wohnungen beschafft. Um den erzieherischen Zweck zu erreichen, müssen diese Wohnungen Primitivbauten sein, denn dort soll man sich nicht wohlfühlen, sondern vielmehr das Bestreben haben, sobald als möglich eine schönere Wohnung zu erlangen. Ergänzend machte auch der Oberbürgermeister von Braunschweig, Dr. Hesse, zu diesem Thema Ausführungen, die ein allgemeineres Interesse beanspruchen dürfen. Wir heben daraus folgendes hervor: Oberbürgermeister Hesse, der vor längerer Zeit einmal auf die Notwendigkeit solcher Barackenbauten hingewiesen hatte, betonte, daß die Stadtverwaltung bestrebt sei, praktischen Sozialismus zu üben. Das ungeheure Erbe der Wohnungsnot, das sie angetreten habe, sei noch nicht überwunden. Es fehlt immer noch an den notwendigen billigen Volkswohnungen. Diese Wohnungen werden jetzt gebaut. In der Gemeinschaftssiedlung Lehndorf ist damit angefangen und im Siegfriedviertel werden auch billige Wohnungen geschaffen. Weitere 500 bis 600 Wohnungen sind in Vorbereitung.
Man könne auf die Dauer nicht mit ansehen, daß gewisse Elemente sich auf Kosten anderer schadlos halten. In den Barackenwohnungen werde jeder Volksgenosse überwacht, so daß ihm bei entsprechender Führung eine bessere Wohnung zugewiesen werden kann. An den Mieter und Vermieter richtete Oberbürgermeister Dr. Hesse den dringenden Appell, die Stadt in ihren Bestrebungen zu unterstützen, damit man noch diesen Winter glücklich überwinde. Im nächsten Jahre, so hoffe er, werde man auch diese Frage des Wohnungbaues lösen können.
Aus: Hamburger Grundeigentum, Verkündungsblatt des Landesverbandes Hamburger Grundeigentümer e.V. und der angeschlossenen Vereine, Nummer 6, Hamburg, 8. November 1935
Sta HH, Sozialbehörde 1, EF 80.10, Sonderfürsorge für Asoziale, Erbkranke usw. 1935-1938

Das Problem der Asozialen

Die Not der Nachkriegsjahre war so groß, dass zahlreiche Volksgenossen zu jahrelangem Müßiggang verurteilt waren, die die nach Herkunft und ursprünglicher innerer Einstellung durchaus nicht als asozial zu werten sind. Hier tat die Gewöhnung viel. Nicht alle haben die Kraft, zu einem geordneten Leben zurückzufinden, nachdem sich dank der Maßnahmen des nationalsozialistischen Staates Möglichkeiten dazu bieten. Ehemals konnte man die Asozialen ohne besondere Mühe in bestimmte Gruppen einteilen, wogleich zugleich Auskunft über die Motive und Ursachen ihres Elendes gegeben war. Da waren die Gewohnheitstrinker, die gewohnheitsmäßigen Spieler und Bettler, die Väter und Mütter unehelicher Kinder, die ihre Unterhaltspflicht vernachlässigen. Heute ist die Zusammensetzung der Asozialen viel verwickelter.
Die Reihe beginnt, um einen Vortrag von Landesrat Dr. Szajowski, Düsseldorf (gehalten in der Rheinischen Arbeitsgemeinschaft für Wohlfahrtspflege und wiedergegeben im 'Gemeindetag' vom 15. Oktover 1935) zu folgen, mit den Unterstützungsempfängern und Familienvätern, welche die Verantwortung für sich und ihre Familien grundsätzlich der öffentlichen Fürsorge überlassen. Sie zeigen keinerlei Neigung, auch nur einen Versuch zu unternehmen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu verdienen. Ihnen verwandt sind Personen, welche die ihnen übertragenen Pflichtarbeiten nicht aufnehmen und durch ständige Schwarzarbeit die Maßnahmen der Wohlfahrts- und Arbeitsämter durchkreuzen. Hierher gehören auch junge Leute, die eine Vermittlung aus Land ohne triftigen Grund ablehnen oder eine Landstelle schuldhaft aufgeben, ferner die aus notstandsfreiem Gebiet planlos in die Notsandsgebiete zuziehenden hilfsbedürftigen Erwerbslosen. Durch ihr Verhalten wird auch der Wohnungsmarkt ungünstig beeinflußt.
Nicht gering ist die Zahl der arbeitsscheuen Volksgenossen, die durch jahrelange Erwerbslosigkeit sich auf eine gewisse Bedürfnislosigkeit eingestellt und daher keinerlei Trieb haben, sich wieder um Arbeit zu bemühen. Es ist erschütternd, zu hören, daß in gar nicht einmal seltenen Fällen auch frühere Mittelständler dazu gehören, die keineswegs völlig verwahrlost zu sein brauchen, ja sogar vielfach nach außen hin noch einen gewissen Lebensstandard wahren, aber nicht mehr die sittliche Kraft besitzen, den Kampf ums Dasein zu führen. ........ Diese Volksgenossen sind für die Wohlfahrtsämter eine ungeheure Belastung sowohl in wirtschaftlicher als auch in verwaltungstechnischer Beziehung. Sie schaffe den Behörden eine große Arbeitslast und sind für die Volksgemeinschaft wertlos.
Endlich sind noch Einzelpersonen und Familien zu nennen, die an und für sich (also in einem gewissen Gegensatz zu der zuletzt aufgeführten Gruppe) - hinsichtlich Lebensart und Lebenshaltung - auf einer so niedrigen Kulturstufe stehen, daß sich die Volksgemeinschaft von ihnen abwendet. Mit ihnen sind auf eine Stufe zu stellen "solche Familien, die aus Streitsucht, wegen ihrer Unsauberkeit oder aus ähnlichen Gründen nirgends eine Wohnung finden können und letzten Endes in den Notquartieren der Gemeinden Unterschlupf finden" (Landesrat Dr. Szajkowski). Der Hausbesitz weiß ein Lied davon zu singen.
..................................................... Praktisch haben in erster Linie die Gemeinden mit ihm zu tun (d. Problem der Asozialen) sowohl moralisch als auch in finanzieller Hinsicht. Was aber die einzelnen Berufs- und Besitzschichten anbetrifft, so ist keine so sehr davon betroffen wie der Haus- und Grundbesitz. Er möchte gern alles, was nur an ihm liegt, tun, um die nationalsozialistische Hausgemeinschaft zu verwirklichen. Die Sabotage asozialer Elemente aber hindert ihn und die anständigen Mieter immer wieder daran.
(fordert ein Verwahrungsgesetz für die Wanderfürsorge, was es erleichtert, Asoziale in Anstaltungen einzuweisen.)
Neben der bei Unverbesserlichen nicht zu vermeidenden Unterbringung in geschlossenen Anstalten wird die Ansiedlung asozialer Familien unter eine Art Schutzaufsicht empfohlen mit der Maßgabe, daß die Bewohner der Siedlung ohne besondere Genehmigung keinen Aufenthaltswechesel vornehmen und in ihrer persönlichen Lebensführung durch eine Siedlungsordnung unterworfen werden.
....................................................................................................................................
Von entscheidender Bedeutung ist die Behandlung der Nachwuchfrage. Der nationalsozialistische Staat hat die Bevölkerungspolitik in den Mittelpunkt seines gesamten Wirkens gestellt. Die Kinder asozialer Familien können ja nichts dafür, daß ihre Eltern sich neben die Volksgemeinschaft gestellt haben. Sie sind das unglückliche Opfer der Verhältnisse, in die sie hineingeborenen wurden. Es muß dafür gesorgt werden, dass ihnen der Weg zur Arbeit und zur freudigen Teilnahme an den Geschicken der Nation nicht verbaut wird. (fordert als jugendpflegerische Jugendfürsorge)
Aus: Deutsche Hausbesitzer Zeitung, Verkündungsblatt des Zentralverbandes Deutscher Haus- und Grundbesitzervereine e.V. und des Preußischen Landesverbandes der Haus- und Grundbesitzervereine e.V., Nr. 45, Berlin, 7. November 1935"

Die Vermieter wurden auf die Mietverhältnisse ihrer Mieter befragt. Für Kleinsiedlungen gab es Förderprogramme, z.B. durch Pfandbriefe mit besonders günstigen Zinssätzen Nominalzinssatz von höchstens 4,5 Prozent, zuzüglich Verwaltungsaufwand von 0,5 Prozent, allerdings unter der Voraussetzung, dass "die Auszahlung an den letzten Darlehensnehmer mindestens 94,5 Prozent des Nominalbetrages des Hypothekendarlehens beträgt".

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 80.10, Sonderfürsorge für Asoziale, Erbkranke usw. 1935-1938

Staatsarchiv Hamburg, , Sozialbehörde 1, EF 60.50 Band 2, Anfragen und Auskünfte über die Fürsorge für Obdachlose und Wanderer Band II 1933-1940, Schreiben vom 18.4.1933

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 60.50 Band 2, Anfragen und Auskünfte über die Fürsorge für Obdachlose und Wanderer Band II 1933-1940

Hamburger Staatsarchiv Sozialbehörde 1 351-10/I Bekämpfung der Bettelei (Band I und II auch Wohlfahrtsdienst) Band III 1933-1944 EF 60.40 Band 3

Hamburger Staatsarchiv, EF 60.40, Schreiben der Kriminalinspektion 19, 25.10.33

Hamburger Staatsarchiv FR 30.29

Hamburger Staatsarchiv, EF 60.40, Hamburger Nachrichten vom 17.11.1936

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 80.10, Sonderfürsorge für Asoziale, Erbkranke usw. 1935-1938, Schreiben vom 11. März 1938 an die Fürsorgebehörde Hamburg

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1 GF 32.44 Verein für entlassene geistig Erkrankte ‚Die Brücke' 1922 - 1930

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1 GF 32.50 Unterbringung Geisterkranker in auswärtige Anstalten. Allgemeines 1928-1939, geht man von einem Brotpreis von 0,40 Pfg. in Reichsmark aus und von einem heutigen Brotpreis von 3 €, wären 1€ = 7,5 RM, wäre das ein Pflegesatz von ca. 813,75 € monatlich, von dem die laufenden Kosten sowie Lohnkosten abzuziehen wären, um auf den monatlichen Satz für Verpflegung, medizinische Versorgung, Bekleidung und Körperpflege zu kommen. Ginge man nur von der Hälfte des heute üblichen Lohnniveaus und heutiger Betriebskosten aus, bliebe für die monatliche medizinische Versorgung und Ernährung kaum etwas übrig.

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1 GF 32.50 Unterbringung Geisterkranker in auswärtige Anstalten. Allgemeines 1928-1939

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 91.74, Beschaffungs usw. von Wohnbaracken als Ersatzwohnraum 1941-1943,aus einer Niederschrift einer Besprechung vom 20. Mai 1943 geht hervor, Aus dieser Niederschrift geht hervor, dass für die Unterbringung von Rüstungsarbeitern nach den Vorstellungen Senator Martinis 2000 Sieche aus privaten und städtischen Anstalten aus Hamburg "nach auswärts" gebracht werden sollten.

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde I, AW 63.30, Unterstützungsarbeit in Rickling. Auswärtige Unterstützungsarbeit und Obdachlose in Rickling Band IV 1939-1943, Vermerk für Obersenatsrat Bornemann vom 27. Januar 1939, VG 54.50 Jahresbericht 1939 der Fürsorge für Trinker, Sozialschwierige und Gemeinschaftswidrige

Staatsarchiv Hamburg, EF 60.50, Fragebogen Archiv für Wohlfahrtspflege, siehe auch EF 80.22

Staatsarchiv Hamburg, EF 80.22 Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg Sonderfürsorge und Behandlung von Asozialen in anderen Städten Mai 1938 geschlossen 1939

Staatsarchiv Hamburg GF 41.23, Veröffentlichung der Sozialverwaltung ‚Der Weg der Amtlichen Trinkerfürsorge in ihrer heutigen form 1935-1937, Darstellung der amtlichen Trinkerfürsorge in Hamburg v. 18. April 1935 vom Oberregierungsrat an Vizepräsident Martini

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, EF 80.10, Sonderfürsorge für Asoziale, Erbkranke usw. 1935-1938, Rundschreiben Nr. 44/35 an alle Gauleiter der N.S.D.A.P. vom 14. Mai 1935

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1, 351-10 I, AW 60.33, Unterstützungsarbeit für Wanderer und Obdachlose 1938-1939 "Die Arbeitsverweigerer sollen sämtlich der Polizei gemeldet werden, damit die Inverwahrungsnahme nach § 22 des V.G. durchgeführt wird, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ein Arbeitszwangsverfahren in Frage kommt oder nicht."

Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde 1 AW 49.10 Freiwilliger Arbeitsdienst Schreiben von der Reichsleitung des Arbeitsdienstes an die Innenminister der Länder vom 23. Oktober 1933

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