© Anke Schulz

"Asoziale und Zigeuner": Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung der Luruper Sinti und Roma während der NS-Herrschaft


Viele Arbeiter, die unterhalb der Armutsgrenze leben mussten, wurden von den Nationalsozialisten als Asoziale stigmatisiert und verfolgt. Unter „asozial" wurden Menschen unterschiedlichster Lebensstile zusammengefasst, Alkoholkranke ebenso wie Obdachlose, Menschen, die arm waren und ohne festen Wohnsitz oder in den notdürftigsten Behausungen lebten. Sie wurden nach 1933 verschärft kontrolliert und behördlichen Restriktionen unterworfen. Ein großer Teil dieser Bevölkerungsgruppe wurde von den Nationalsozialisten aufgrund ihrer Herkunft, als Juden oder Sinti, verfolgt, oder weil sie sich als Kommunisten und Sozialdemokraten der Arbeiterbewegung zugehörig fühlten. Viele der Menschen, die in der Fischindustrie arbeiteten, waren Sinti, und es ist zu vermuten, dass die Ärmsten der Armen in den Fischkistensiedlungen die Sinti Familien waren. Um das Ausmaß der Verfolgung und die nationalsozialistischen Feindbilder transparenter zu machen, werden im folgenden  Auszüge aus zahlreichen NS-Akten zitiert, die mir 2001 freundlicherweise vom Archiv der Roma- und Cinti Union e.V. zur Verfügung gestellt wurden. Mittlerweile sind viele dieser Akten im Bestand der Sozialbehörde I im Hamburger Staatsarchiv frei gegeben worden.
"Die eingewanderten Zigeuner haben sich vorwiegend mit asozialen und erbminderwertigen Elementen gepaart. Aus diese Vermischungen ging daher zum großen Teil ein asoziales Proletariat hervor." Hamburger Fremdenblatt vom 20.2.41
Anlässlich einer Inspektion von ‚Elendswohnungen’, vor allem Kellerwohnungen im Osten Altonas wurden die Wohnungen von ‚sozial angekrankten’, ‚erbkranken und asozialen’ mit dem Argument, die Wohnungen seien der Volksgesundheit abträglich, zwangsgeräumt, unter den Bewohnern wurden viele als ‚Zigeuner’ beschrieben. Auch die Geschlechterrollen wurden einer Kontrolle unterzogen, die Familie sei „nach einem Wort des Führers ... die wertvollste Einheit im Aufbau des ganzen Staatengefüges". Demnach waren die Geschlechterrollen politisch strukturiert. ‚Asozialität’ konnte so der mangelnden Bereitschaft oder Fähigkeit der Frauen im Sinne dieses Gefüges zu funktionieren zur Last gelegt werden. „Geht man den Gründen für das Absinken einer asozialen Familie nach, so ergibt sich, dass nicht selten auch die Frau Schuld daran hat; ist sie unwirtschaftlich, unmoralisch, leichtsinnig oder verantwortungslos, so wird auch ein gutartiger Familienvater arbeitsunlustig und hemmungslos". So finden sich Zuschreibungen in den NS-Akten wie diese: "Der Ehemann ist im Ganzen ein ordentlicher aber etwas vertrottelter Mann. Die Ehefrau ist dagegen hochgradig schwachsinnig und streitsüchtig." Von der Hamburger und Altonaer Fürsorgebehörde, vor allem der Abteilung für Wohnungslose und Wanderer, wurden Zigeuner, Schausteller, Rückwanderer und Schiffer als asoziale Bevölkerungsgruppen genannt. Auch Artisten und Mitarbeiter von Wanderzirkussen wurden nach nationalsozialistischem Menschenbild in diese Kategorie eingeordnet. „Asoziale lassen durchweg Sesshaftigkeit vermissen und wechseln ... ihre Wohnungen weitaus häufiger als dies bei ordentlichen Familien normalerweise der Fall zu sein pflegt." Dabei zeichnete sich in den 30er Jahren eine Wohnungsknappheit aus, die zu hohen Mieten führte. Damit einher ging eine Zunahme an Obdachlosigkeit. Häufig wurden in Aufzählungen von NS-Behörden Zigeuner als Synonym für ‚Asoziale’ aufgelistet. Innerhalb nationalsozialistischer Ideologie galten Zigeuner als eine eigene, minderwertige, Rasse, die Merkmale der Asozialen trug. In den Arbeitslosensiedlungen in Lurup fanden sich viele Menschen, die in diese Kategorien hineinpassten. Die Behörden registrierten in der NS-Zeit wie überall in Deutschland sorgsam, dass sich viele Menschen in Lurup aufhielten, die unter anderem als ‚Wanderer’ oder ‚Stadtstreicher’ aus dem nationalsozialistischen Rassekonzept herausfielen. Viele dieser Menschen wurden in Konzentrationslager eingeliefert, einige von ihnen ermordet. Auf ein möglicherweise im Lederweg für Sinti und Roma eingerichtetes Lager wird im nächsten Abschnitt noch gesondert eingegangen. Die Zuordnung der Nationalsozialisten zu den Kategorien ‚Asozial’ und ‚Zigeuner’ konnte fließend sein. Von der Abteilung Wohnungslose und Wanderer wurden "Wohnungslose und Wanderer, Zigeuner, Schausteller und Wanderer " betreut. Was verstanden die Nationalsozialisten unter Zigeunern, wie wurden diese Menschen von der Mehrheitsbevölkerung gesehen? Alte Luruper, die damals ihre Jugend verbracht hatten, berichten immer wieder, dass es vor dem Krieg viele ‚Zigeuner’ in Lurup gegeben habe. Ob es sich wirklich um Sinti und Roma gehandelt hat, kann ich nicht beurteilen. Möglich ist auch, dass es sich um Menschen handelte, die dem Klischee nahe kamen, dem allgemein verbreiteten Bild, dass von ‚Zigeunern’ in der Mehrheitsbevölkerung tradiert wird, wie folgende Erinnerung vermuten lässt:
„ Im Wald, da sind die Räuber, das waren nicht die Räuber, das waren die Zigeuner. Die kamen jedes Jahr hier an im Wald und, nebenbei gesagt, hübsche Frauen, wir waren ja Jungs, aber waren nette Leute, die gingen auch mal mit’m Bär hier los, und dann haben sie getrommelt und getanzt um zu betteln und so weiter. Aber sonst waren sie so ganz in Ordnung, die Zigeuner. Und jedes Jahr hier."
Ich werde im folgenden für die Benennung der Menschen, die sich selbst so verstehen, den Begriff Sinti und Roma wählen. Kaum eine Bevölkerungsgruppe wird von den Vertreterinnen und Vertretern der Dominanzkultur so undifferenziert wahrgenommen wie die der Sinti und Roma, denen getreu den Klischees von vornherein unterstellt wird, ein ‚Zigeunerleben’ mit Bauwagen und Pferdchen am Rande der Legalität zu führen. So kann es sich bei diesen Zuschreibungen um projektive Fantasie handeln, beispielsweise wird immer wieder erzählt, dass die Frauen besonders schön gewesen seien und sie erstaunlicherweise gar nicht geklaut hätten. Solche Aussagen lassen auch erahnen, mit welchen Vorurteilen die Luruper Mehrheitsbevölkerung diesen Menschen begegnete. Vor allem in das Wäldchen an der Luruper Hauptstrasse zogen nach Aussagen alter Luruper von Zeit zu Zeit Wohnwagen mit Menschen, die als ‚Zigeuner’ bezeichnet wurden. Dabei kann es sich jedoch auch um Betreiber von Kleinkunst und Zirkusartisten gehandelt haben, ein Luruper erzählte, dass auch ein Tanzbär vorgeführt worden ist. Die Schwester meines Großvaters, der in der Eckhoffstraße (heute Jevenstedter Straße) gewohnt hatte, war ab und zu mit Mann und Tochter zu Besuch, sie waren Zirkusartisten und brachten bei ihren Besuchen Zirkustiere mit. Es mag fantastisch anmuten, aber gehörte zur Arbeitsrealität des Artistenberufes, diese Tiere waren z.B. Kobra-Schlangen in Warmhalteboxen und Alligatoren, eine Welt, die auf viele "exotisch" und "fremdländisch" wirkt und in das Klischee vom Zigeunerleben zu passen scheint. Auf dem Gelände nahe Böversland standen vor allem im Sommer Wohnwagen, Zirkuszelte und Pferde, in denen manchmal Vorführungen für die Luruper Kinder gegeben wurden.
Einige Sinti lebten in den 30er Jahren völlig integriert in die restliche Bevölkerung in der Siedlung Mörgenröthe. Erst durch die Klassifizierung der Nationalsozialisten wurden sie erneut als anders und bedrohlich wahrgenommen. Schenkt man den NS-Akten Glauben, waren die meisten von ihnen Kleingewerbetreibende gewesen, die Frauen handelten mit Spitzendecken, viele Männer betrieben Handel mit Pferden, Töpfen, Körben oder waren Musiker. Aus einer Akte über eine Frau, die einen Antrag auf einen Gewerbeschein gestellt hatte:
"Die Erteilung eines Gewerbescheines für Frau R. kann nicht befürwortet werden. Es ist die Erfahrung gemacht worden, daß in den letzten Monaten in erheblichem Umfange Zigeuner nach Hamburg zuziehen, und müssen m.E. unbedingt Schritte unternommen werden, um diesen unerwünschten Zuzug abzubremsen. Ein Zigeunerehepaar, welches hier seßhaft gemacht wird, zieht erfahrungsgemäß gleich mehrere Zigeunerfamilien nach sich."
"Selbst die Anwendung der Richtsätze für Zugezogene erscheint vielfach noch als zu weitgehend, weil die Zigeuner durch ihr gewohnheitsmässiges Betteln, Handeln und Musizieren den tatsächlich notwendigen Lebensbedarf in der Regel noch selbst erwerben und weil sie andererseits auch durch eine ausreichende Unterstützung von ihren Gewohnheiten nicht ablassen würden. Insbesondere stehe auch ihr Wohnungsbedarf erfahrungsgemäß auf so niedriger Stufe, dass bei der Festsetzung der Unterstützung ein Mietaufwand in der Regel ausser Betracht bleiben könne; jedenfalls bestehe kein Anlass, Zigeunern eine Wohnung zu erhalten oder sich etwa wohnungsfürsorgerisch um sie zu bemühen, wenn sie eine für unbewohnbar erklärte Wohnung bezogen hätten. Altona habe die dort hilfsbedürftig gewordenen Zigeuner in ein Lager gebracht mit dem Erfolg, dass eine Anzahl von ihnen nach Hamburg abgewandert sei."
"Immer wieder versuchen sie aber, sich von der U-Arbeit zu drücken, trotz der bei Nichtleistung der Arbeit für jeden versäumten Tag 1/5 des Wochensatzes von der Unterstützung gekürzt wird." über die "charakteristische Arbeitsscheu der Zigeuner" vom 5.12.38
Die von Zigeunern geschlossenen Ehen wurden nicht anerkannt, die Kinder galten den Behörden als unehelich, für sie wurde eine Amtsvormundschaft bestellt."
"sind sofort 1) alle Zigeunerinnen, die wegen Wahrsagens bestraft sind, 2) alle Zigeunerinnen, die in begründetem Verdacht des Wahrsagens stehen oder gestanden haben, als Asoziale in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen. Der begriff 'Zigeunerinnen' ist weit auszulegen. Auch Personen mit geringem zigeunerischen Einschlag sind als Zigeuner zu behandeln." Danach Einweisung in ein "Besserungs- und Arbeitslager"
Auch die Menschen, die tatsächlich umherzogen, sei es mit Wohnwagen, Bauwagen, oder zu Fuß, oder als Schausteller arbeiteten, wurden teilweise undifferenziert zu den ‚Zigeunern’ gerechnet.
Für Zigeuner galten niedrigere Sätze für die Wohlfahrtsunterstützung, "5 RM für die Mutter und 2 RM für jedes Kind" Wochenfürsorge für Zigeunerinnen (Entbindungskosten und Milch) die arischen Unterstützungsempfängerinnen zustanden wurden Zigeunerinnen verweigert die Ämter tauschten Daten über Zigeuner ohne Wissen der Betroffenen untereinander aus. Nicht unerheblich war der soziale Neid der SchreibtischtäterInnen, den Sätze wie dieser in den Akten verraten: „auffällig ist daß ein Teil der männliche Zigeuner sehr gut angezogen geht." Familien, in denen ein Elternteil als „deutschstämmig" galt, wurden beispielsweise so gesehen: "Der ganze Haushalt scheint doch stark beeinflusst von der Rassezugehörigkeit der Frau. Wenn auch bei Umzug in eine neue Wohnung zunächst die Verhältnisse ganz ordentlich sind, so verschmutzt doch die Wohnung infolge der Unsauberkeit der Frau sehr schnell." "Keiner der Unterstützten hat einen Beruf erlernt. Die Männer betätigen sich als Händler, Musiker Kammerjäger, Artisten, Dompteure, die Frauen als Händlerinnen und Tänzerinnen." "Nur ein Unterstützungsfall, in dem die Ehefrau Arierin ist, stellt eine rühmliche Ausnahme dar." "Ein Zigeuner gehörte der SA an. Der Sonderreferent beim Fürsorgewesen wurde z.Zt. verständigt und hat das Erforderliche veranlasst." "Frau eines Deutschblütigen. Viel los ist nach den Ermittlungen mit dem Mann nicht. Versuche, ihn zur Zahlung heranzuziehen, waren bislang erfolglos." "Ausgeprägter Zigeunertyp."

Manche ‚Stadtstreicher’ und Obdachlose wurden als Asoziale ins KZ eingeliefert, so mein Urgroßvater, der als obdachloser und umherziehender Alkoholiker auffällig geworden war, er wurde wahrscheinlich als Asozialer in einem KZ, vielleicht in Sachsenhausen, ermordet. Zuständig für die Erfassung dieser Menschen waren SchreibtischtäterInnen der Fürsorgeabteilungen und vergleichbarer Behörden wie die ‚Abteilung für Wohnungslose und Wanderer’, die ausführlich und skrupellos der Anordnung einer Erfassung dieser Menschen nachgekommen sind.
Aus den Richtlinien zum Erlaß des RuPrMdj vom 14.12.1937, das „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei" regeln sollte, wird deutlich, was unter Asozial und unter Zigeuner subsummiert wurde.
"ALS ASOZIAL GILT, wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will. Demnach sind z.B. asozial: a) Personen, die durch geringfügige, aber sich immer wiederholende Gesetzesübertretungen sich der in einem nationalsozialistischen Staat selbstverständlichen Ordnung nicht fügen wollen (z.B. Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Dirnen, Trunksüchtige, mit ansteckender Krankheit, insbesondere Geschlechtskrankheit behaftete Personen, die sich den Maßnahmen der Gesundheitsbehörden entziehen). b) Personen, ohne Rücksicht auf etwaige Vorstrafen, die sich der Pflicht zur Arbeit entziehen und die Sorge für ihren Unterhalt der Allgemeinheit überlassen (z.B. Arbeitsscheue, Arbeitsverweigerer, Trunksüchtige)
Dieser Personenkreis sei in folgenden Orten in Vorbeugehaft zu nehmen:
bei Männern aus den Bezirken der Kriminalpolizeileitstellen ... Berlin, Stettin, Hamburg, Bremen ... in Sachsenhausen b. Oranienburg,...................
bei Frauen aus dem gesamten Reichsgebiet z.Zt. in Lichtenburg bei Prettin/Elbe"
1938 wurde diese Anweisung erweitert:
"Zigeuner und nach Zigeunerart umherziehende Personen, wenn sie keinen Willen zur geregelten Arbeit gezeigt haben oder straffällig geworden sind"
seien festzunehmen.
"Die Festgenommenen sind sofort dem Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar ... zu überführen."

Sinti und Roma in Lurup und Stellingen


Menschen, die nach der Sichtweise der Nationalsozialisten als 'Zigeuner' galten, egal, ob sich selbst als zugehörig zur Kultur der Roma und Sinti verstanden oder nicht, wurden systematisch verfolgt. Die Wohlfahrtsbehörde verweigerten ‚Zigeunern’ die Unterstützung mit der Begründung, sie seien nicht in Hamburg gemeldet, nach den Erlassen über das Betteln wurden sie dann verhaftet und in Verwahrung genommen. Der Straßenhandel war ihnen ebenfalls untersagt worden. Bereits 1924 wurde ein Erlaß erteilt, der ihnen den Pferdehandel verbot. Seit 1938 wurden sie in ganz Deutschland erfasst und in Hamburg wie in anderen Großstädten in Lagern in den einzelnen Stadtteilen zusammengetrieben. Viele von ihnen mussten Zwangsarbeit errichten, so auch in den zahlreichen Kiesgruben. Es kam auch in Altonaer Gemeinden zu Beschwerden wie die, dass „die Zigeunerkinder mit den deutschen Kindern zusammen gespielt hätten." Die Behörden ordneten für Sinti und Roma Zwangsarbeit an, unabhängig davon, ob diese auf Wohlfahrtsunterstützung angewiesen waren oder nicht.
"Anschliessend habe ich noch mit dem Referenten Herrn Ernst vom Arbeitsamt Hamburg gesprochen, um ihn dafür zu interessieren, dass diese jungen arbeitsfähigen Menschen dem Arbeitseinsatz dienstbar gemacht werden. Herr Ernst erklärte, dass er bereits vor längerer Zeit sich mit der Frage beschäftigt habe und zwar im Zusammenhang mit der Frage des zweckmäßigen Einsatzes von Juden." "Mit der Versagung öffentlicher Fürsorge ist bekanntlich die Schwierigkeit nicht behoben, weil den Zigeunern immer noch die Möglichkeit bleibt, durch Handel (richtiger durch Bettel und Diebstahl) sich die nötigen Unterhaltmittel zu beschaffen. Deshalb sollte grundsätzlich der Wandergewerbeschein an Zigeuner nicht gegeben werden. ... Ferner müsste jeder Zigeuner zur Arbeit gezwungen werden, wenn er der Polizei nicht nachweisen kann, dass er einer einwandfreien Beschäftigung nach geht. Dabei dürfte auf den 'erlernten Beruf' (in der Regel handelt es sich um Musiker) keine Rücksicht genommen werden; schon deshalb nicht, weil für die Zigeuner doch wohl Sonderarbeitsmaßnahmen eingerichtet werden müssten; denn ein freier Arbeitgeber wird sich kaum bereit finden, Zigeuner zu dem festen Stamm seiner Arbeiter einzustellen. Diese Massnahmen würden wahrscheinlich den meisten Zigeunern den Aufenthalt in Deutschland verleiden, zumal sie wohl auch mit keinen Mitteln zu einer auch nur bescheidenen Sesshaftigkeit zu bringen sein werden."
Die NS-Verbrechen an den Sinti und Roma scheint mir eng mit der Geschichte Lurups und seiner angrenzenden Regionen verwoben. Am 17. Oktober 1939 ordnete Himmler ein „Festschreibungserlaß" an, wonach es Sinti und Roma unter Androhung von KZ-Haft verboten wurde, ihre Heimatorte zu verlassen. Die „später festzunehmenden Zigeuner" sollten „bis zu entgültigem Abtransport" in besonderen „Sammellagern" untergebracht werden. „Selbst wer einen Krankenbesuch bei auswärtigen Verwandten machte, riskierte, in ein Konzentrationslager verschleppt zu werden." 1939 hatten die Machthaber, vor allem die Arbeitsbehörde, geplant, ein zentrales Lager für Sinti und Roma nahe der Damschkestraße (heute Farnhornweg) einzurichten. In der damaligen Lederstraße, hinter der Siedlung Elbkamp, nahe dem Luruper Volkspark, mussten sich möglicherweise Sinti und Roma zusammenfinden, bevor sie verschleppt, in den Wallanlagen konzentriert und in die Vernichtungslager nach Polen deportiert wurden. Auch im Rondenbarg in Bahrenfeld wurden Sinti und Roma zur Zwangsarbeit zusammengetrieben, wie Artikel aus dem Hamburger Fremdenblatt dokumentieren:

"Zigeuner sollen erzogen werden

Die 61 Zigeuner, von deren Schicksal wir seinerzeit schon berichtet haben und die sich seit vielen Wochen im Altonaer Obdachlosenasyl aufhalten, ohne dass die Stadt eine Möglichkeit sieht, diese unbequemen Nomaden wieder loszuwerden, sind jetzt im Zusammenhang mit der Verlegung des Altonaer Obdachlosenasyls in der Catharinenstraße nach dem Rondenbarg in Bahrenfeld in einem geschlossenen Lager interniert worden. Im Lager Rondenbarg sollen die Zigeuner zu anständigen und brauchbaren Menschen erzogen werden. Die Männer müssen hier aufbauende Arbeit verrichten, die Frauen sollen kochen und Hausarbeit tun."

"Die Zigeunerplage wird beseitigt Neue Maßnahmen der Polizei - Hamburg fast ohne Zigeuner ist zu entnehmen, dass alle als Zigeuner angesehenen Menschen rassebiologisch erfasst wurden, und zwar von den Polizeidienststellen. ‘Die Polizei bestimmt, an welchen Plätzen und für welchen Zeitraum die Genehmigung von Lagern erteilt wird,, und zwar schriftlich und unter Erhebung einer Gebühr. Aus den Dorfgebieten sind Zigeuner mit polizeilichen Mitteln fernzuhalten. ..... Die Standesbeamten werden weiterhin angewiesen, jede Eheschließung, jede Geburt und jeden Sterbefall eines Zigeuners oder Zigeunermischlings der Kriminalpolizei zu melden. Bei Aufgeboten ist das Ehetauglichkeitszeugnis zu verlangen. Auch die Gesundheitsämter haben jeden bei ihnen vorkommenden Fall aus Zigeunerkreisen zu melden. Von Zeit zu Zeit hat sich auch Hamburg mit der Zigeunerfrage etwas näher beschäftigen müssen. Das war immer dann der Fall, wenn die berüchtigten Korpatsch- und Rosenbergbanden ihren Wirkungskreis in unser Gebiet verlegten. Der größte Teil dieser unerfreulichen Gesellen ist inzwischen unschädlich gemacht worden"
Artikel Hamburger Fremdenblatt 20.12.1938
Behördenmeinungen des Arbeitsamtes und der Fürsorgebehörde lesen sich z.B. so:
"Ich habe die Meinung ausgesprochen, dass es Sache der Polizei sein müsse, hier einzugreifen und diese Menschen zur Erfüllung ihrer Plficht innerhalb der Volksgemeinschaft einzuhalten, gegebenfalls durch Unterbringung in einem Arbeitslager. Fürsorge und Arbeitsamt könnten an diesen Personen kreis nicht herankommen, wenn er sich weder der Stempelkontrolle unterziehe noch öffentliche Fürsorge für sich in Anspruch nähme. Ich habe ferner darauf aufmerksam gemacht, dass das Arbeitsamt Hamburg beabsichtige, ebenso wie die Juden, auch für die Zigeuner eine Notstandsarbeit in der Provinz einzurichten." "Ich sehe die Sache so, dass die Poliezi gegenwärtig matt gesetzt sei, nach dem die Zigeuner nach gewiesen hätten, dass sie der Auflage der Polizei , sich eine Wohnung zu suchen, nicht nachkommen konnten, weil sie von den Hauseigentümern nicht aufgenommen würden. Man solle deshalb ein geschlossenes Lager verfügbar machen, in das die Familien eingewiesen würden, wenn sie eine andere Wohnung nicht nachweisen könnten." "Dabei habe ich von der Möglichkeit gesprochen, den Arbeitsplatz Rondenbarg für diesen Zweck zu verwenden, ohne allerdings zu wissen, dass er von Abt. II/3b bereits für andere Zwecke vorgesehen ist."
"Das Arbeitsamt Hamburg hat allerdings die Absicht, für den von ihm betreuten Kreis von Zigeunern eine Notstandsmaßnahme in der Provinz einzurichten, wie es bereits für Juden geschehen ist."
Ab 1939 wurde in Hamburg geplant, ein zentrales Lager für die Sinti und Roma zu errichten, es sollte nicht nur nach der Ansicht vom Kreisamtsleiter des Amtes für Volkswohlfahrt „irgendwo an der Peripherie der Großstadt die Zigeuner in Baracken untergebracht werden", um sie dort zur Arbeit zu zwingen.. „So wie man es keinem deutschen Menschen zumuten kann, mit einem Juden zusammen zu arbeiten, kann man auch nicht verlangen, dass er seinen Arbeitsplatz mit einem Zigeuner teilt."  Als besonders günstig für diesen Standort wurde von der Arbeitsbehörde das in Planung genommene Lager in der Lederstraße angesehen.
Begründet wurde das Vorgehen gegen Sinti und Roma auch damit, dass immer häufiger Beschwerden „über Auftreten von Zigeunern in der Öffentlichkeit, gerichtet vor allem an die Polizei, und in letzter Zeit auch an die Sozialverwaltung" geführt worden seien.. Dabei seien die Wohnverhältnisse, die Unsauberkeit, kurz, die Armut dieser Menschen als Beschwerdegrund vorgebracht worden. Besonders viele Zigeuner ermittelte die Polizeibehörde an der Peripherie zu Altona, vermutlich sind damit auch Bahrenfeld und Lurup gemeint.
"Die ständigen Klagen ,die bei der Polizei über das Verhalten der Zigeuner eingehen (Beschwerden der Mitbewohner aus Häusern, in denen Zigeuner wohnen, Beschwerden aus Schulen über das Verhalten der Zigeunerkinder, Beschwerden der Einwohner aus Gegenden, in denen Zigeunerwagen aufgestellt sind, Beschwerden über Unzucht treibende Zigeunerninnen) zwingen jetzt zur nachdrücklichen Beseitigung dieser polizeiwidrigen Zustände. In Hamburg befinden sich z.Zt. 800 Zigeuner, darunter 2/3 Kinder. die Polizei beabsichtigt jetzt, alle diese Zigeuner, gleich gültig ob sie in Wohnwagen oder in Mietshäusern wohnen, an einer Stelle im hamburgischen Staatsgebiet zusammenzufassen, entweder mit ihren Wohnwagen oder in Baracken. Von hier aus sollen die Männer und auch die Frauen zur Arbeit gehen. Für Männer kommt nur Erdarbeit oder Arbeit in Kiesgruben in Frage, für die Frauen nach Ansicht der Polizei vornehmlich Arbeit in Fischfabriken. Männer und Frauen, die sich um Arbeit drücken, in der Stadt beim Betteln oder sonstwie umherstreifend betroffen werden, werden sofort ins Konzentrationslager gebracht. Nach Meinung der Polizei sei die geeignete Gegend außerhalb der Stadt, in der die Zigeuner in der geschilderten Art untergebracht werden in könnten, Harburg, in der Nähe der dort vorhandenen Kiesgruben, oder Eidelstedt. Eidelstedt eigne sich deshalb wahrscheinlich noch besser, weil in Harburg weniger Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen vorhanden seine. Daß die Zigeuner bei der Arbeit nicht mit deutschblütigen Arbeitern oder Arbeiterinnen den Arbeitsplatz teilen, müsse sichergestellt werden. Die Aussprache ergab, daß die Sozialverwaltung - Arbeitsfürsorge - als federführende Stelle in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsbeschaffungsamt die weiteren Maßnahmen durch führen solle."
Ein Internierungslager im Lederweg war also zeitweilig vor allem von der Behörde für Arbeit als allgemeines Sammellager für Zigeuner zur Bewältigung der „Zigeunerplage" favorisiert worden, weil durch die Kiesgruben nahe dem Volkspark der Einsatz der Zigeuner als Zwangsarbeiter volkswirtschaftlich besonders effektiv sei.
„Obersenator Schumann ... hält eine Ecke Eidelstedt/Lurup für zweckmäßig für die Unterbringung, weil auch hier genügend Arbeitsmöglichkeiten vorhanden seien"
Vermerk vom Obersenator Börinkmann vom 24. April 1939:
"Für den Fall der Zusammenfassung möchte ich nun ein Gelände in Eidelstedt, gelegen am Lederweg, in Vorschlag bringen. Dieses Gelände ist für die Errichtung eines Lagers groß genug und hat vor allen Dingen den Vorzug, das in unmittelbarer Nähe ein Hartsteinwerk ist, das ferner sich dort geeignete Kiesgruben und mehrere Futter- und Düngemittelfabriken befinden, in denen die Zigeuner eingesetzt werden können. Darüber hinaus besteht eine gute Verbindung von hier aus in das Gebiet der Baumschule. Privathäuser befinden sich in dieser Gegend kaum. Vom Standpunkt des Arbeitseinsatzes aus ist also diese Gegend günstig, auch ist hier nicht mit Wiedersprüchen von Anliegern gegen die Zusammenfassung auf diesem Gelände, abgesehen vielleicht von einigen wenigen Schrebergärtnern, zu rechnen. Zu bemerken ist noch, dass nach meiner Information das Gelände Eigentum der Gemeinde ist. Zu überlegen wäre noch eine Mittellösung, die darin besteht, dass man zunächst die Zigeuner mit Wohnwagen hier zusammenfaßt."
"Der von der Sozialverwaltung in Eidelstedt vorläufig in Aussicht genommene Platz für eine evtl lagermässige Zusammenfassung wurde von Oberregierungsrat Bierkamp im übrigen auch für geeignet gehalten. Die Wahl dieses Platzes wurde besonders begrüsst, weil auch dort gute Arbeitseinsatzmöglichkeiten für die Zigeuner mit ihren Angehörigen wohl vorhanden seien."

"1. Abteilung VII-7 Prüfstelle, Fürsorger Lüdemann, ruft an und erbitttet Aufgabe der Zahl der in Unterstützung befindlichen arbeitsfähigen Zigeuner. Mitgeteilt, daß zurzeit 4 Zigeuner, darunter 2 Jugendliche sich in Unterstützung befinden und Pflichtarbeit machen. In Abteilung VII wird die Möglichkeit erwogen, durch die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung besondere nur für Zigeuner bestimmte Notstandsarbeiten einrichten zu lassen. Die Zigeuner müssen für E.1 und E.2, Erdarbeiten, arbeitsfähig sein. Es wird nicht angenommen, daß die Reichsanstalt bei der geringen Zahl der in Fürsorge befindlichen arbeitsfähigen Zigeuner auf den Wunsch der Abt. VII eingehen wird. Ab 1.4.38 wird die Zahl der durch Abteilung für Wo u. Wa zu unterstützenden Zigeuner durch Überweisung der jetzt noch in den übrigen hamburgischen Fürsorgeverbänden unterstützten Zigeuner voraussichtlich steigen. Um schon jetzt Unterlagen für die von Abt. VII erwogene Maßnahme zu beschaffen, erscheint es angebracht, die Zahl der unterstützten arbeitsfähigen Zigeuner von den in Betracht kommenden Fürsorgeverbänden zu erfahren. 2. Schreiben an die BFV Altona, Harburg-Wilhelmsburg und Wandsbek: Ich erbitte Mitteilung, wieviel arbeitsfähige Zigeuner sich zurzeit dort in Fürsorge befinden. Wieviel von den männlichen Zigeunern sind nach dortigem Ermessen arbeitsfähig, insbesondere für Erdarbeiten? 3.12.37 gez. Beckendorf Durchschlag an Abteilung II - Fürsorgeabteilung - zur Gen.Akte A.F. 83.26 zur gefl. Kenntnisnahme 3.12.37 Abteilung für Wohnungslose und Wanderer"

Der Lederweg, heute Lederstraße, befand sich in der Nähe der Damaschkestraße und den Siedlungen Morgenröthe und Elbkamp. Tatsächlich berichten Zeitzeuginnen, dass sich in dieses Gebiet ab 1939 sehr viele Sinti und Roma mit Wohnwagen begeben hatten. Als Sammellager für die gesamten in Hamburg wohnenden Sinti und Roma wurde diese Fläche mit Hinweis auf städtebauliche Erwägungen jedoch nicht weiter ausgebaut. Auf einer Besprechung am 3. Juli 1939 kam es zum Beschluß, eine Fläche in Öjendorf dafür auszuwählen:
"Baurat Dr. Berlage äusssert sich hinsichtlich des Orts auch in ablehnendem Sinne. Er weist insbesondere auf die verschiedenen städtebaulichen Gesichtspunkte und auf den Bau der Reichsautobahn hin, die unmittelbar an der in Vorschlag gebrachten Fläche vorbeigeführt werde. Er bittet ebenfalls, im Hinblick auf die ganze städtebauliche Entwicklung der Hansestadt, deren Schwergewicht im Westen liegen werde, die Absicht der Errichtung eines Zgeunerlagers in Eidelstadt fallen zu lassen, und das Lager in einem anderen Stadtteil zu errichten."
Außerdem hatte die Ortsgruppe des Kreis Hamburg 7 (Eidelstedt) der N.S.D.A.P Protest gegen das Lager angemeldet. Dennoch wurde an dieser Stelle ein Lager errichtet, Dokumente und Zeugenaussagen belegen ein Lager für ZwangsarbeiterInnen und Militärinternierte in der Lederstraße.
"40 Mann beim Bahnhof Eidelstedt im Kriegsgefangenenlager an der Lederstraße. Keine Bedenken. Das Kriegsgefangenenlager Eidelstedt wird Auffanglager für die gesamten 840 Kriegsgefangene; von dort Verteilung auf die übrige Bahnhöfe wie angegeben"
Besprechung am 20.10.1939 beim Reichsstatthalter Auszug: "Oberregierungsrat Bierkamp vomPolizeipräsidium weist darauf hin, dass gestern ein Schnellbrief des SS-Sicherheitsamtes eingegangen sei, wonach sich die gesamten Zigeuner am 25., 26. und 27.10 1939 in ganz Deutschland bei den Polizeistellen zu melden haben. Diese Meldungen müssen an Berlin weitergegeben werden, und Berlin entscheidet dann, welche Zigeuner in Vorbeugungshaft genommenwerden müssen. Gleichzeitig ist der Polizei auferlegt, ein Sammellager umgehend zu errichten, wo die Zigeuner zusammengeschlossen werden sollen und zwar für eine gewisse Übergangszeit. Wielange dieser Übergangszustand dauert, war der Polizei nicht bekannt. Sie nimmt allerdings an, dass wohl sämtliche Zigeuner nach dem Osten abtransportiert werden sollen. Dieser Berliner Erlass hat die Sachlage völlig verändert. Es besteht Übereinstimmung darüber, dass nunmehr der Polizeipräsident federführend ist und auch die Kosten des von der Polizei zu errichtenden Sammellagers zu tragen hat. ... Der Reichsstatthalter hat angeordnet, dass die Arbeiten in Öjendorf nicht zuende geführt werden sollen, sondern gestoppt werden müssen."
Nach dem Reichserlass "Schnellbrief des SS-Sicherheitsamtes" nach dem "am 25., 26., und 27. 10 1939 in ganz Deutschland" Zigeuner sich "bei de Polizeistellen zu melden haben" nach dem "sämtliche Zigeuner nach dem Osten abtransportiert werden sollen" wurden die alten Lagerplätze, aber auch Torfstreuwerk hinter Ochsenzoll und Glasmoor wieder relevant. "Die Gesamtzahl der unterzubringenden Zigeuner wird sich deshalb erhöhen, weil die Zigeuner aus dem gesamte Kriminalleitbezirk zusammengefasst werden müssen." Besprechung vom 20.10.1939 beim Reichsstatthalter
Es ist anzunehmen, dass dies unter Gewaltandrohungen seitens der Polizei und der Gestapo geschah.
„Am 27 April 1940 ordnete Himmler die Deportation von insgesamt 2500 Sinti und Roma aus den westlichen und nordwestlichen Gebieten Deutschlands in das „Generalgouvernement" an, nachdem bereits Ende Februar in einer Rede vor Berliner Gauleitern und anderen Parteifunktionären die Deportation aller im Reichsgebiet lebenden Sinti und Roma angekündigt hatte. Im Mai 1940 gingen die ersten Deportationszüge mit Sinti und Roma in das Generalgouvernement" ab; zuvor waren die Sinti- und Roma-Familien in speziellen „Sammellagern" in Hamburg, Köln und Hohenasperg bei Stuttgart inhaftiert worden Unter den insgesamt 2800 Sinti und Roma, die schließlich in die polnischen Ghettos und Konzentrationslager verschleppt wurden und dort größtenteils umkamen, befanden sich auch viele Kinder."
Himmler in einer Rede vor Berliner Gauleitern 1940:
"Eine Frage für sich sind die Zigeuner. Die will ich, wenn es geht, noch in diesem Jahr raustun. Es sind im ganzen Reich 30 000, die aber rassisch einen sehr großen Schaden anrichten."
Aus einem Schnellbrief des Reichsführer SS und Chefs der Deutschen Polizei Heydrich vom 27. April 1940:
"Der erste Transport von Zigeunern nach dem Generalgouvernement wird Mitte Mai in Stärke von 2500 Personen – in geschlossenen Sippen – in Marsch gesetzt werden. Es kommen vorerst die in den westlichen und nordwestlichen Grenzgebieten aufhältlichen Zigeuner in Betracht. Zu diesem Zwecke werden im Gebiet der Kriminalpolizeileitstellen Hamburg und Bremen einerseits sowie der Kriminalpolizeileitstellen Köln, Düsseldorf und Hannover andererseits je 1000 und der Kriminalpolizei(leit)stellen Stuttgart und Frankfurt a/M. zusammen 500 Personen an noch zu bestimmenden Sammelplätzen zusammengezogen und in vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD zur Verfügung gestellte Eisenbahnzüge verladen werden."
"(1) Durch RdERl. des Reichssicherheitshauptamtes v.17.10.1939 - RKPA. 149/39 - an alle Kriminalpol.-(Leit-)Stellen (nicht veröffentlicht) sind die Orts- pol.-Behörden und die Gend. u.a. angewiesen worden, den in ihrem Bereich am 25., 26. und 27.10.1939 aufhältlichen Zigeunern und Zigeunermischlingen die Auflage zu erteilen, ab sofort bis auf weiteres ihren derzeitigen Wohnsitz oder Aufenthaltsort ohne polizeiliche Erlaubnis nicht zu verlassen. Für den Fall der Übertretung der Auflage war Einweisung in ein polizeiliches Arbeitslager anzudrohen und durchzuführen.’ein reibungsloser Arbeitseinsatz ‘der zum Aufenthalt an einem bestimmten Ort verpflichteten Zigeuner und Zigeunermischlinge’ sei zu gewährleisten, u.a. durch Ausgangssperre aus dem Lager."
1940 wurden die Luruper Sinti und Roma, die bis dahin nicht emigrieren konnten, wie überall in Hamburg in den Hamburger Wallanlagen zusammengetrieben und in Viehwaggons in die Vernichtungslager nach Polen transportiert. Das Vermögen dieser Menschen wurde als „volks- und staatsfeindlich" beschlagnahmt und eingezogen. In Hamburg regelte Obersenatsrat Bornemann gemeinsam mit Kriminalrat Lyss die „Sicherstellung und Verwahrung der von den Zigeunern zurückgelassenen Hausräte, Grundstücke, Pferde, Wagen und sonstiger Wertsachen."
Zigeuner die mit einem deutschblütigen rechtsgültig verheiratet waren, wurden nicht abgeschoben, aber ihre Kinder auch nicht eingeschult. Für Kstelle 7 werden in einer Statistik "aus der Zigeunerkartei der Zigeunernachrichtenstelle beim Polizeipräsidium" 33 Parteien und 93 Personen angegeben, wenn das identisch ist mit Kreis VII betrifft diese Zahl Lurup und Eidelstedt.
"Feststellung bei der Zigeunernachrichtenstelle .... Nach Mitteilung der Zigeunernachrichtenstelle sollen die Familien, in denen entweder der Mann oder die Frau deutschstämmig sind, nicht umgesiedelt werden. Dagegen sollen Familien, in denen Mann und Frau nicht verheiratet sind, diejenigen Personen, die der Zigeunerrasse angehören, umgesiedelt werden. ....Es leben nur 23 vollblütige Zigeuner in Hamburg und zwar ... im Gebiet der K.ST.7 4 männliche und 1 weibliche über 18 Jahre" 18. Juli 1941
Möglicherweise waren von diesen Deportationen einige Menschen ausgenommen. Am 2. Mai 1940 wurde im Verwaltungsamt III der Sozialverwaltung in einem Auszug der Niederschrift über die 117. Amtsleitersitzung vermerkt:
„Der Abzug der Zigeuner nach Polen ist reibungslos durchgeführt worden. Es sind noch etwa 464 Zigeuner, davon 43 Kinder, in Hamburg geblieben, über die bisher nichts nachteiliges bekannt geworden ist. Diese Restgruppe soll auch voraussichtlich hier bleiben."
Oberschulrat i.V. 31. Mai 1941 an die Sozialverwaltung Landesfürsorgeamt Sonderstelle Auszug " Vor etwa 1 1/2 Jahren besuchten viele Zigeunerkinder hauptsächtlich in der Innenstadt und in Altona, Volks- und Hilfsschulen. Diese Kinder verschwanden plötzlich aus Hamburg. Vermutlich sind sie auf Betreiben anderer Stellen (der Polizei?) nach dem Osten abgeschoben worden. In letzterer Zeit tauchen vereinzelt wieder Zigeunerkinder in Hamburg auf."
Anscheinend - glaubt man den NS-Akten - hatten es einige Sinti und Roma vermocht, aus den Vernichtungslagern im Osten zu fliehen. In Lurup in der Luruper Hauptstrasse, soll „der von Berlin aus eingesetzte Zigeunersprecher ..." gelebt haben der von der Sonderstelle der Sozialverwaltung nach 1944 dazu verpflichtet wurde, „alle „zurückgekehrten Zigeuner" bei der Zigeunerdienststelle zu melden. In der Akte unter der dem Betreff "aus Lublin zugezogene Zigeuner, die z.Zt. auf Veranlassung des Reichskriminal-Polizeiamtes Berlin nach dem Osten ausgesiedelt wurden" heißt es:
"Es handelt sich um einen Teil jener Zigeuner, die im Jahre 1940 von Hamburg aus nach dem Osten ausgesiedelt wurden und die nun als Flüchtlinge infolge der militärischen Ereignisse in Polen wieder zurückgekehrt und bei Verwandten oder Sippenmitgliedern untergekommen sind." 
„Die Fürsorgeaufwendungen" für diese Menschen müssten „auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt" bleiben. Männer wie Frauen sollten in der Rüstungsindustrie arbeiten.
Romani Rose schreibt darüber:
"Die wenigen, denen es gelang, aus dem „Generalgouvernement" (gemeint ist Polen, A.S.R.) zu fliehen und in ihre Heimatorte zurückzukehren, wurden in Konzentrationslager verschleppt oder nach mehrmonatiger Internierung erneut nach Polen deportiert. Für Hamburg ist nachgewiesen, dass 80% der von dort verschleppten Sinti und Roma in den polnischen Ghettos und Konzentrationslagern umgekommen sind."
"Betr. aus Lublin zugezogene Zigeuner, die s.Zt. auf Veranlassung des Reichskriminal-Polizeiamtes Berlin nach dem Osten ausgesiedelt wurden. Nach Auftauchen der ersten Zigeuner wurde sofort mit der Kriminalpolizeileitstelle Hamburg BK2-Zig. die Verhandlung aufgenommen, um mit den daran beteiligten Dienststellen die dadurch neu geschaffene Lage zu klären und einheitliche Maßnahmen sicher zu stellen. Z.Zt. sind 31 Zigeuner hier gemeldet und 21 bereits wieder angezeigt. Es handelt sich um einen Teil jener Zigeuner, die im Jahre 1940 von Hamburg aus nach dem Osten ausgesiedelt wurden und die nun als Flüchtlinge infolge der militärischen Ereignisse in Polen wieder zurück gekehrt und bei Verwandten oder Sippenmitgliedern untergekommen sind. Da vom Reichssicherheitshauptamt Berlin bei der Zigeuner-Dienststelle noch keine Anweisungen vorlagen, so hat letztere mit einem Schnellbrief um Anordnung und bestimmte Weisung gebeten. Bis dahin soll folgendes Verfahren durchgeführt werden: Der von Berlin aus eingesetzte Zigeunersprecher A. Weiß, Lurup ist verpflichtet, alle zurückgekehrten Zigeuner bei der Zigeunerdienststelle zu melden. Von hier erfolgt namentliche Überweisung an die Sonderstelle und von da an das Amt für Raumbewirtschaftung. Hier erhalten sie vorerst eine Anweisung an das Ernährungsamt zur Erteilung von Urlaubskarten auf die Dauer von 14 Tagen. Während dieser Zeit ist mit der eingetroffenen Entscheidung von Berlin zu rechnen. Gleichzeitig wurde mit dem Arbeitsamt Sägerplatz, Herrn Schallert, Dienststelle I in der Angelegenheit Rücksprache genommen. Herr Schallert wird die männlichen Z. in der Organisation Todt Abt. WU unterbringen, die Frauen in der Altstoff-Industrie. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass Fürsorgeaufwendungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben müssen."
Die Baumaßnahmen des "Der Generalinspekor für das deutsche Straßenwesen, Dr. Todt" für die zurückgekehrte Sinti und Roma Zwangsarbeit leisten mussten betrafen Wohnungsbaupläne in Lurup und Eidelstedt für mehr als 12 000 Wohnungen. Für die Standorte weiterer Wohnungen sei „nördlich der Elbe ist an Lurup, Eidelstedt und Lokstedt gedacht."
"Auf der für die Bebauung vorgesehenen Fläche Rugenbarg ist vorläufig nur eine Vorstadtsiedlung ohne Besielung vorhanden. Es ist jedoch eine dichtere Besiedlung vorgesehen so daß hier Besielung notwendig wird." Auch eine "Siedlung Elbgau Siedlung Rugenbarg" im Gebiet West waren geplant. „Als Baugelände ist die Gegend zwischen Lurup und Eidelstedt in Aussicht genommen."
Zu den Zurückgekehrten gehörte auch eine Verwandte der Händlerin R., die vergeblich einen Gewerbeschein beantragt hatte. In der Damschkestraße fanden sich einige dieser Überlebenden zusammen, von den Behörden scharfäugig registriert:
"Kriminalpolizeileitstelle Hamburg 9. Februar 1945 An die Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg Sozialverwaltung z.Hd. des Herrn Happersberger in (24) Hamburg 1 Bieberhaus, Zimmer 621 Betrifft: zurückgekehrte Zigeuner aus dem Generalgouvernement. Bezug: Schreiben vom 30.8.1944 zu obigem Aktenzeichen. Nachstehend aufgeführte Zigeunermischlinge sind am 3.2.1945 us dem Generalgouvernement zurückgekehrt und in Hamburg-Lurup, Damschkestrasse (Wohnwagen) bei ((E. R.)) wohnhaft:" (M., A. und L. W. aus Kiel) "Kriminal Inspektor" (Namen aus Datenschutzgründen nicht genannt, es hat sich um zwei Männer und zwei Frauen gehandelt)
So konnten einige Sinti und Roma überleben, in der Nähe des Lederweges gab es in den 50er Jahren in einer Kiesgrube eine eigenständige Gemeinschaft von Sinti und Romafamilien, denen es geglückt war, dem Vernichtungsnetz der Nationalsozialisten zu entgehen.
Heute erinnert fast nichts an die Verbrechen der Nationalsozialisten an den Sinti und Roma in Lurup. Nur wer über den Altonaer Friedhof wandert, dem werden vielleicht einige Sinti- und Roma Gräber begegnen. Aber kaum jemand, der sich selbst nicht als Sinti oder Roma versteht, kennt die Geschichte, die diese Menschen mit Lurup und Bahrenfeld verbindet. Ein Denkmal, eine Erinnerungstafel, eine Benennung einer Straße – nichts dergleichen findet sich bislang in diesen Stadtteilen. Wäre dies nicht als Verantwortung vor der Geschichte der Verfolgung der Sinti und Roma dringend geboten?


Mit einem herzlichen Dankeschön an das Archiv der Rom und Cinti Union e.V. Hamburg
und an das Staatsarchiv Hamburg.


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